Stuttgarter Krankenhausapotheke siegt im Streit um automatisierte Medikamentenausgabe
Stuttgarter Krankenhausapotheke siegt im Streit um automatisierte Medikamentenausgabe
Apotheke eines Stuttgarter Krankenhauses gewinnt Rechtsstreit um automatisierte Medikamentenausgabe
Eine Krankenhausapotheke in Stuttgart hat einen juristischen Erfolg im Streit um den Einsatz automatisierter Medikamentenausgabe errungen. Der Konflikt begann 2019, als die Aufsichtsbehörden eine vollständige Sichtprüfung für jedes von einer Maschine ausgegebene Medikament forderten. Das Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat nun entschieden, dass eine derart strenge Kontrolle in Krankenhausapotheken nicht erforderlich ist.
Die Apotheke des Stuttgarter Krankenhauses setzt auf das System KHT ApoStore Carryfix Pusher, eine automatisierte Lösung, die bis zu 40.000 Medikamentenpackungen lagern kann. Jedes Präparat wird vor der Ausgabe über die Pharmazeutische Zentralnummer (PZN) gescannt, um die Richtigkeit zu gewährleisten. Dennoch bestanden die Behörden auf eine zusätzliche visuelle Kontrolle und argumentierten, die automatisierte Ausgabe verstoße gegen strenge apothekenrechtliche Vorschriften.
Die Apotheke legte Widerspruch ein und legte Daten vor, die eine Fehlerquote von nur 0,058 Prozent bei der automatisierten Ausgabe zeigten – deutlich niedriger als die 4 Prozent, die bei manueller Entnahme üblich sind. Zudem wiesen sie darauf hin, dass die Patientensicherheit in Krankenhäusern vor allem durch das Pflegepersonal bei der Medikamentengabe sichergestellt wird, nicht durch Apothekenmitarbeiter. In seiner Begründung stellte das Gericht fest, dass Krankenhausapotheken anders funktionieren als öffentliche Apotheken. Während in öffentlichen Apotheken Kunden eine direkte Beratung benötigen, geben Krankenhausapotheken Medikamente an geschultes medizinisches Personal aus. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der rechtliche Rahmen keine gleich strengen Kontrollen für automatisierte Systeme in Krankenhäusern vorschreibt.
Die Entscheidung fällt in eine Zeit, in der die Automatisierung im Gesundheitswesen allgemein diskutiert wird. Professor Dr. Bernd Mühlbauer, Leiter der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), hatte zuvor Bedenken hinsichtlich der Sicherheitsrisiken bei KI-gestützter Arzneimitteltherapie geäußert. Das aktuelle Urteil konzentriert sich jedoch speziell auf die Zuverlässigkeit automatisierter Ausgabesysteme in kontrollierten Krankenhausumgebungen.
Die Stuttgarter Apotheke beliefert Krankenhäuser, Reha-Kliniken und Rettungsdienste und bearbeitet täglich bis zu 3.000 Bestellpositionen. Die Gerichtsentscheidung ermöglicht es ihr, das automatisierte System ohne die bisher geforderten zusätzlichen Sichtkontrollen weiterzunutzen.
Das Urteil bestätigt, dass für Krankenhausapotheken andere Aufsichtsanforderungen gelten als für öffentliche Apotheken. Das automatisierte System im Stuttgarter Krankenhaus kann nun ohne die von den Behörden verlangten manuellen Zusatzprüfungen betrieben werden. Diese Entscheidung könnte künftig Einfluss darauf haben, wie andere Krankenhausapotheken die Medikamentenausgabe regeln.
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