Verfassungsgericht weist AfD-Vorwürfe gegen Annalena Baerbock zurück

Verfassungsgericht weist AfD-Vorwürfe gegen Annalena Baerbock zurück
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des AfD-Abgeordneten Stefan Keuter abgewiesen, der behauptet hatte, Visumanträge seien mit gefälschten afghanischen Pässen bearbeitet worden. Keuter hatte der damaligen Außenministerin Annalena Baerbock vorgeworfen, von einer angeblichen Anweisung zur Behandlung solcher Dokumente gewusst zu haben. Das Gericht wies den Fall zurück.
Im Mittelpunkt von Keuters Vorwürfen stand die Frage, ob Baerbock Kenntnis von einer Weisung hatte, trotz des Verdachts auf gefälschte Pässe Visa zu erteilen. Er forderte über eine parlamentarische Anfrage Aufklärung. Da die Beschwerde nun abgewiesen wurde, bleibt die Angelegenheit aufgrund mangelnder substantiierter Beweise ungeklärt.
Die Bundesregierung betont weiterhin, dass keine Visa für gefälschte Pässe ausgestellt wurden. Mit der gerichtlichen Entscheidung ist der Rechtsstreit beendet – ohne weitere Belege werden Keuters Vorwürfe nicht zu einer offiziellen Untersuchung führen.