Versandhändler aus Baden-Württemberg wegen Sozialbetrugs zu 12.600 Euro Strafe verurteilt

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Nahaufnahme eines Ausweises mit der amerikanischen Flagge und der Aufschrift "Critical Licence" auf der Vorderseite.

Versandhändler aus Baden-Württemberg wegen Sozialbetrugs zu 12.600 Euro Strafe verurteilt

Ein Versandhändler aus dem Neckar-Odenwald-Kreis ist vom Amtsgericht Mosbach zu einer Geldstrafe von 12.600 Euro verurteilt worden, weil er zwei polnische Mitarbeiterinnen nicht bei der Sozialversicherung angemeldet hatte. Der Strafbefehl ist nun rechtskräftig; gegen den Arbeitgeber läuft zudem ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf illegale Beschäftigung.

Aufgrund eines Hinweises wurden Prüfer der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) auf die nicht gemeldeten Arbeitskräfte aufmerksam. Die beiden Frauen versuchten zunächst, sich der Kontrolle zu entziehen, indem sie sich in einem Lagerraum versteckten. Seitdem steht das Arbeitgeber-Duo – ein Vater-Sohn-Gespann – unter Ermittlung. Der 29-jährige Sohn kosovarischer Herkunft wurde am Firmensitz festgenommen.

Der Arbeitgeber hatte die fälligen Sozialabgaben nicht entrichtet, wodurch zwischen Januar 2023 und November 2024 ein Gesamtausfall von über 14.000 Euro entstand. Die beiden polnischen Mitarbeiterinnen waren über einen längeren Zeitraum hinweg ohne ordnungsgemäße Anmeldung beschäftigt.

Das Amtsgericht Mosbach verhängte gegen den Arbeitgeber eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 70 Euro, was insgesamt 12.600 Euro ergibt. Die Ermittlungen wegen des Verdachts auf illegale Beschäftigung dauern an. Der Fall unterstreicht die Bedeutung einer korrekten Anmeldung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge für alle Beschäftigten.