Verwaltungsgericht zweifelt rechtliche Grundlage von Aufnahmetest für Grundschüler

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Eine belebte Straßenszene mit vielen Menschen, darunter Schulmädchen in Uniformen mit Jacken, einige mit einem Schild, und andere, die Fahrräder mit Helmen fahren, mit Gebäuden, Bäumen und einem Tor im Hintergrund.

VGH kritisiert Richtlinien für möglichen Test als ungenau - Verwaltungsgericht zweifelt rechtliche Grundlage von Aufnahmetest für Grundschüler

Das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg hat Zweifel an der rechtlichen Grundlage und der Klarheit eines möglichen Probeunterrichts für Grundschüler geäußert, die auf ein Gymnasium wechseln möchten. Das Gericht hinterfragte, ob die aktuelle Definition einer ausreichenden Leistung, die vom Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) vorgegeben wird, ausreichend präzise ist. Der potenzielle Probeunterricht, der im Februar eingeführt wurde, ist Teil der verbindlicheren Grundschulempfehlung für Viertklässler. Er wird an Gymnasien durchgeführt und korrigiert, wobei das IBBW die Tests bereitstellt. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass die Aufnahmeverordnung nicht klar regelt, wann der Probeunterricht als bestanden gilt und den Besuch eines Gymnasiums ermöglicht. Die Bedenken des Gerichts wurden in einem einstweiligen Verfahren geäußert, während die rechtliche Frage weiterhin ungeklärt bleibt. Das Kultusministerium wies die Kritik zurück und betonte, dass der Probeunterricht die für das Gymnasialniveau erforderlichen Mindeststandards erfüllen müsse. Die Definition einer ausreichenden Leistung sei eine Frage der fachlichen Einschätzung. Dieser Test hatte bereits zuvor Diskussionen und Kritik vom Verwaltungsgericht Karlsruhe ausgelöst, da ihm eine klare rechtliche Grundlage und Mindestanforderungen fehlen. Das Empfehlungsmodell für den Übergang aufs Gymnasium besteht aus drei Bausteinen: der Lehrkraftempfehlung, dem Leistungstest 'Kompass 4' und dem Elternwunsch. Entscheidend sind zwei übereinstimmende Komponenten. Falls weder die Empfehlung der Lehrkraft noch das Ergebnis von 'Kompass 4' zu einer Gymnasialempfehlung führen, können Schülerinnen und Schüler am Probeunterricht teilnehmen. Das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg hat erneut Bedenken zur rechtlichen Grundlage und Klarheit des Probeunterrichts für Grundschüler geäußert, die auf ein Gymnasium wechseln möchten. Die einstweilige Entscheidung des Gerichts klärte die rechtliche Frage nicht abschließend, und ein Termin für das endgültige Urteil steht noch aus. Das Kultusministerium lehnte die Kritik ab, während die Diskussionen um den Test weiter anhalten.