72-Jähriger Maler zu 10.500 Euro Strafe verurteilt wegen Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug

72-Jähriger Maler zu 10.500 Euro Strafe verurteilt wegen Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug
Ein 72-jähriger Malerbetriebsinhaber aus der Ortenau ist wegen Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrugs zu einer Geldstrafe von 10.500 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Lahr erließ den Strafbefehl, der auch Verfahrenskosten und Auslagen umfasst. Der Name des Unternehmers wurde nicht öffentlich bekannt gegeben. Er hatte in 21 Fällen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 48.000 Euro vorenthalten. Die Ermittlungen führte das Team *Finanzkontrolle Schwarzarbeit* des Zollamts Lörrach in Offenburg zwischen Oktober 2021 und August 2023 im Rahmen der Bekämpfung illegaler Beschäftigung durch. Der Betriebsinhaber hatte drei Mitarbeiter als geringfügig Beschäftigte angemeldet, obwohl diese deutlich mehr Stunden für das Unternehmen arbeiteten. Durch diese falsche Einstufung umging er die vollen Sozialabgaben für die Beschäftigten. Mit dem Strafbefehl des Amtsgerichts Lahr wird der Unternehmer für sein Handeln zur Verantwortung gezogen. Die Geldstrafe von 10.500 Euro spiegelt die Schwere des Vergehens wider, das über einen längeren Zeitraum erhebliche Sozialversicherungsbeiträge vorsätzlich vorenthielt.