Tübingen setzt Videoüberwachung am Europlatz mit neuer Rechtsgrundlage durch
Tübingen setzt Videoüberwachung am Europlatz mit neuer Rechtsgrundlage durch
Tübingens Plan zur Videoüberwachung am Europlatz rückt unter neuer Rechtsgrundlage voran
Die Stadt Tübingen treibt ihr Vorhaben voran, am Europlatz Videoüberwachung einzuführen – nun mit einer geänderten juristischen Begründung. Ursprünglich sollten Kameras in der Nähe des Hauptbahnhofs aufgestellt werden, um der Kriminalität entgegenzuwirken. Doch die Finanzierung scheiterte. Jetzt stützen sich die Verantwortlichen auf das Datenschutzrecht, um das Projekt doch noch umzusetzen.
Bürgermeister Boris Palmer hatte zunächst die Installation von Kameras am Bahnhof beantragt und dabei auf die hohe Kriminalitätsrate verwiesen. Nach dem Polizeigesetz Baden-Württembergs sind solche Maßnahmen jedoch nur zulässig, wenn ein erhebliches kriminelles Geschehen nachgewiesen wird. Der Tübinger Datenschutzbeauftragte Tobias Keber widersprach jedoch: Die Kriminalitätszahlen seien rückläufig, die Begründung damit kaum haltbar.
Der Stadtrat und der Verwaltungsausschuss strichen daraufhin die Mittel für das Vorhaben, sodass es vorerst gestoppt wurde. Doch Palmers Verwaltung fand einen Weg, das Projekt wiederzubeleben: Bis zu 70.000 Euro wurden aus dem freien Haushaltsermessen umgeschichtet. Gleichzeitig verlagerten die Verantwortlichen die Rechtsgrundlage vom Polizeirecht hin zum Landesdatenschutzgesetz, das Überwachung zum Schutz von Personen und Eigentum in öffentlichen Räumen erlaubt.
Der Regierungspräsidium Tübingen bestätigte, dass diese Änderung rechtmäßig sei. Nun sollen sechs Kameras für rund 20.000 Euro am Europlatz installiert werden. Der Landtag hatte zuvor das Datenschutzgesetz novelliert, wodurch Tübingen zu einer der ersten Städte gehört, die es für Überwachungszwecke nutzt. Palmer räumte ein, dass auch andere Sicherheitsmaßnahmen wie bessere Beleuchtung oder Notrufstationen wirksam wären – allerdings mit geringeren Eingriffen in die Privatsphäre.
Die Kameras werden nun auf Basis des Landesdatenschutzgesetzes und nicht mehr des Polizeirechts installiert. Dadurch entfällt die Pflicht, eine hohe Kriminalitätsbelastung nachweisen zu müssen – das Projekt kann so wie geplant umgesetzt werden. Die Gesamtkosten bleiben innerhalb des freien Haushaltsermessens des Bürgermeisters in Höhe von 70.000 Euro.
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