16 March 2026, 12:24

AfD-Politiker Frohnmaier irrt: Bürgergeld für ukrainische Geflüchtete bei Auslandsreisen streng begrenzt

Ein Plakat mit Text über Flüchtlinge, die Gebührenbefreiungen für Coursera-Kurse erhalten, mit mehreren Menschen im Hintergrund.

AfD-Politiker Frohnmaier irrt: Bürgergeld für ukrainische Geflüchtete bei Auslandsreisen streng begrenzt

Eine aktuelle Aussage von Markus Frohnmaier, Spitzenkandidat der AfD, hat für Verwirrung über die Leistungen für ukrainische Geflüchtete in Deutschland gesorgt. Er behauptete, Ukrainer mit vorübergehendem Schutzstatus könnten bis zu sechs Monate ins Ausland reisen, ohne ihre finanziellen Hilfen zu verlieren. Die offiziellen Regelungen sehen jedoch anders aus.

Im Mittelpunkt steht das Bürgergeld – Deutschlands grundlegende Sozialleistung – und die Frage, wie lange Bezieher ins Ausland reisen dürfen, ohne ihren Anspruch zu verlieren.

Laut geltenden Bestimmungen dürfen Ukrainer mit vorübergehendem Schutzstatus maximal drei Wochen pro Jahr in ihr Heimatland reisen. Selbst dann müssen sie die Genehmigung ihres zuständigen Jobcenters einholen, um weiterhin Bürgergeld zu erhalten. Ohne diese Erlaubnis werden die Zahlungen in der Regel bereits nach drei Wochen im Ausland eingestellt.

Frohnmaiers Behauptung, die Leistungen würden auch bei einem sechsmonatigen Auslandaufenthalt weitergezahlt, ist falsch. Die Bundesagentur für Arbeit kennt eine solche Regelung nicht, und die Jobcenter stellen die Zahlungen deutlich früher ein. Seine Aussage führte zu weitverbreiteter Kritik, da viele annahmen, sie könnten die Leistungen auch bei einem dauerhaften Aufenthalt außerhalb Deutschlands weiter beziehen.

Weitere Änderungen stehen bevor: Ab dem 1. April 2025 werden neu ankommende ukrainische Geflüchtete überhaupt keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld haben. Stattdessen erhalten ab dem 1. Juli 2026 auch die bereits im System befindlichen Geflüchteten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – eine deutlich weniger großzügige Form der Unterstützung.

Die Debatte zeigt, wie streng die Regeln für das Bürgergeld bei Auslandsaufenthalten ukrainischer Geflüchteter sind. Die Jobcenter erlauben nur kurze Abwesenheitszeiten, und die anstehenden Reformen werden die Anspruchsberechtigung weiter einschränken. Bis auf Weiteres bleiben nur genehmigte Reisen von maximal drei Wochen pro Jahr ohne Kürzung der Leistungen möglich.

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