Apotheken drohen bis zu 300.000 Euro Strafe für illegale Medikamenten-Rabatte
Jakob BraunApotheken drohen bis zu 300.000 Euro Strafe für illegale Medikamenten-Rabatte
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) fordert schärfere Strafen gegen illegale Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente. Nach neuen Vorschlägen könnten Apotheken, die gegen Preisvorgaben verstoßen, mit Bußgeldern von bis zu 300.000 Euro belegt werden. Ziel der Maßnahme ist es, einheitliche Medikamentenpreise durchzusetzen und Patienten vor unterschiedlichen Versorgungsstandards zu schützen.
Nach geltendem deutschen Recht, das im Sozialgesetzbuch V (SGB V) verankert ist, sind die Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel festgeschrieben. Dennoch bieten niederländische Versandapotheken deutschen Kunden weiterhin unerlaubte Rabatte an. Die ABDA argumentiert, dass solche Praktiken den fairen Wettbewerb untergraben und die Patientensicherheit gefährden könnten.
Der Verband fordert nun ein explizites Verbot von Rabatten, Boni oder ähnlichen Anreizen. Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, mit Strafen von bis zu 300.000 Euro. Bei wiederholten Verstößen droht sogar der Ausschluss von der Belieferung versicherter Patienten.
Um die Durchsetzung zu stärken, schlägt die ABDA vor, die Aufsicht auf das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zu übertragen. Diese Behörde würde die Einhaltung der Vorschriften überwachen, Sanktionen verhängen und bei Bedarf Lizenzen entziehen. Zudem sollen bestehende vertragliche Strafen in formelle Bußgelder umgewandelt werden, um die Haftung zu verschärfen.
Falls die neuen Regeln verabschiedet werden, würde dies eine deutliche Verschärfung der Preiskontrollen für verschreibungspflichtige Medikamente bedeuten. Das BAS erhielte erweiterte Befugnisse, um nicht konforme Apotheken – auch ausländische Anbieter – zu sanktionieren. Die Änderungen zielen darauf ab, illegale Rabatte abzuschaffen und im deutschen Pharmasektor einheitliche Preise zu gewährleisten.






