Apothekerin wehrt sich gegen doppelte Forderung nach Cyberangriff auf Merck
Maximilian BrandtApothekerin wehrt sich gegen doppelte Forderung nach Cyberangriff auf Merck
Carolin Schleußinger, Inhaberin der Marien-Apotheke in Roding, sieht sich mit einer zweiten Forderung über 25.000 Euro des Pharmakonzerns Merck konfrontiert. Auslöser sind gefälschte Rechnungen, die im Zusammenhang mit einem Cyberangriff auf das Unternehmen stehen. Schleußinger hat bereits einmal gezahlt, weigert sich jedoch, die Summe erneut zu begleichen – mit der Begründung, Merck trage die Verantwortung.
Im vergangenen Jahr erhielten Apotheken in ganz Deutschland verdächtige E-Mails, die angeblich Rechnungen von Merck waren. Das Unternehmen bestätigte später, dass es sich um Teil einer gezielten Cyberattacke handelte. Trotz Hinweisen im Online-Shop, Bankdaten zu überprüfen, gab Merck nicht öffentlich bekannt, wie viele Betriebe betroffen waren.
Schleußinger erhielt eine solche Rechnung – inklusive neuer Bankverbindung und einer spanischen Adresse. Nach Prüfung der Angaben überwies sie die 25.000 Euro, ohne einen Betrug zu ahnen. Wochen später kontaktierte Merck sie erneut und forderte dieselbe Zahlung ein, diesmal mit dem Hinweis, sie sei Opfer eines Scams geworden.
Die Apothekerin wurde aufgefordert, Anzeige bei der Polizei zu erstatten und die betrügerischen E-Mails zur Untersuchung weiterzuleiten. Sie kam der Bitte nach, wirft Merck nun aber vor, das Ausmaß des Problems zu vertuschen. Ihr Anwalt hat inzwischen Strafanzeige gestellt. Schleußinger fürchtet zudem, das Unternehmen könnte ihr künftig Medikamentenlieferungen vorenthalten, sollte der Streit anhalten.
Sie besteht darauf, dass nicht ihre Apotheke, sondern Merck das eigentliche Ziel des Angriffs war. Warum die betroffenen Betriebe die Verluste selbst tragen müssen, hat das Unternehmen bisher nicht erklärt.
Der Fall bleibt ungelöst: Schleußinger verweigert die Zahlung der zweiten Forderung. Wie viele weitere Apotheken ähnlich betroffen sind, hat Merck nicht bestätigt. Die finanziellen und betrieblichen Risiken für die Geschädigten bleiben vorerst ungeklärt.






