Bewährungsstrafen für Bestechung im Berliner Gesundheitswesen
Ein Berliner Gericht hat in einem Bestechungsfall mit einem ehemaligen Gesundheitsbeamten und einem Versicherungsmitarbeiter Bewährungsstrafen verhängt. Im Mittelpunkt des Falls standen gefälschte Patientenakten, mit denen höhere Zahlungen von einer gesetzlichen Krankenkasse erschlichen werden sollten. Zwei Angeklagte erhielten mildere Strafen, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.
Der Prozess drehte sich um ein 62-jähriges ehemaliges Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin). Er wurde zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er Schmiergelder angenommen hatte. Den Ermittlungen zufolge hatte er Änderungen an verschlüsselten medizinischen Diagnosen ohne Rücksprache mit Ärzten genehmigt, wodurch die Krankenkasse überhöhte Zuweisungen beantragen konnte.
Die manipulierten Unterlagen datierten bis ins Jahr 2015 zurück, während frühere Vorwürfe aus dem Jahr 2014 nicht bewiesen werden konnten. Der ehemalige Vorstand bestritt, sich persönlich bereichert zu haben, und behauptete, das Vorgehen habe lediglich der Verbesserung der finanziellen Lage der KV Berlin gedient.
Ein 46-jähriger Mitarbeiter der Krankenkasse erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro für seine Beteiligung. Er soll die Absprache als Karrieresprungbrett gesehen haben. Ein dritter Angeklagter, ebenfalls ein Versicherungsmitarbeiter, wurde freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, die beiden Männer hätten bereits vor über einem Jahrzehnt illegale Absprachen getroffen. Das Gericht verhängte jedoch mildere Strafen als beantragt.
Das Urteil schließt einen Fall ab, der Manipulationen bei der Verteilung von Gesundheitsgeldern aufdeckte. Sowohl der ehemalige KV-Berlin-Funktionär als auch der Versicherungsmitarbeiter entgingen einer Haftstrafe, mussten jedoch rechtliche Konsequenzen tragen. Zudem wurden die Vorwürfe gegen einen dritten Beschuldigten fallengelassen.






