Blauzungenvirus BTV-8 in Baden-Württemberg: Strenge Maßnahmen nach erstem Nachweis seit 2019

Blauzungenvirus BTV-8 in Baden-Württemberg: Strenge Maßnahmen nach erstem Nachweis seit 2019
Blauzungenvirus vom Serotyp 8 in Berghaupten im Ortenaukreis erstmals seit 2019 nachgewiesen
Der Nachweis des Blauzungenvirus vom Serotyp 8 (BTV-8) in Berghaupten, Ortenaukreis, hat Auswirkungen auf den Tierverkehr und erfordert Schutzmaßnahmen, um eine Ausbreitung der Krankheit über Baden-Württemberg hinaus zu verhindern.
Die Erkrankung betrifft vor allem Haus- und Wildwiederkäuer und wird durch bestimmte stechende Gnitzen (Kriebelmücken) übertragen. Typische Symptome sind Fieber, Entzündungen und Blutungen der Schleimhäute, vermehrter Speichelfluss sowie Schaumbildung am Maul. Bei Schafen kann sich die Zunge blau verfärben und anschwellen – ein Namensgeber der Krankheit. Für geimpfte Tiere, Jungtiere oder solche, die vor Vektorbissen geschützt sind und negativ auf BTV-8 getestet wurden, gibt es drei mögliche Bewegungsoptionen. Der aktuelle Fund betrifft jedoch Betriebe in einem Mindestradius von 150 Kilometern um den infizierten Bestand, wobei nahezu alle Landkreise in Baden-Württemberg einbezogen sind.
Landwirtschaftsminister Peter Hauk rät zu Impfungen, Insektenschutzmaßnahmen und regelmäßigen Tierkontrollen, um eine Ausbreitung von BTV-8 in Deutschland zu verhindern. Für den Transport von Tieren innerhalb und außerhalb Baden-Württembergs gelten strenge Vorschriften, darunter Impfnachweise, Gesundheitszeugnisse und Beschränkungen in Risikogebieten. Zwar gibt es für innerdeutsche Bewegungen hinsichtlich BTV-3 keine Einschränkungen, doch wird eine Impfung gegen beide Serotypen (BTV-3 und BTV-8) empfohlen. Eine wirksame Vorbeugung und Bekämpfung der Blauzungenkrankheit ist nur durch präventive Impfungen möglich: Ungeimpfte Tiere benötigen eine Grundimmunisierung, bereits geimpfte Tiere eine jährliche Auffrischung, um den Impfschutz aufrechtzuerhalten.
Der Nachweis von BTV-8 in Berghaupten erfordert unverzügliches Handeln, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Impfungen, Insektenschutz und regelmäßige Tierkontrollen sind entscheidend, um die Krankheit einzudämmen. Für Tiertransporte gelten sowohl innerhalb als auch außerhalb Baden-Württembergs strenge Auflagen.

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