31 March 2026, 00:17

Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen NS-Parole "Alles für Deutschland"

Eine detaillierte historische Karte von Weimar, Deutschland, die Straßen, Gebäude und Sehenswürdigkeiten mit begleitendem Text über die Bevölkerung und bemerkenswerte Merkmale zeigt.

Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen NS-Parole "Alles für Deutschland"

Deutsche Behörden ermitteln gegen das konservative Blog Achse des Guten wegen eines im Mai 2024 veröffentlichten Artikels. Der Beitrag zitierte einen Text aus einer SPD-nahen Zeitung von 1931, der den Spruch "Alles für Deutschland" enthielt – eine Parole, die heute rechtlich als verbotenes NS-Symbol eingestuft wird. Die Ermittlungen folgen auf Geldstrafen gegen den rechtsextremen Politiker Björn Höcke, der denselben Spruch in Reden verwendet hatte.

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Ausgelöst wurde der Fall durch eine anonymisierte Meldung an Hessen Gegen Hetze, eine mit dem Bundeskriminalamt (BKA) verbundene Meldestelle. Nach einer ersten Prüfung wurde der Vorgang an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) weitergeleitet. Bis März 2026 hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg die Ermittlungen übernommen.

Die Redaktion des Blogs wirft den Behörden vor, nur vage Auskünfte zu geben und lediglich zu bestätigen, dass ein Verfahren läuft. Der umstrittene Artikel mit dem Titel "Selbst Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'" hatte einen Beitrag aus dem Jahr 1931 von "Das Reichsbanner", einer SPD-nahen Publikation, nachgedruckt. Nach deutschem Recht ist die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole zwar dann erlaubt, wenn sie der politischen Bildung oder historischen Berichterstattung dient – Gerichte haben jedoch wiederholt entschieden, dass "Alles für Deutschland" aufgrund seiner primären Verbindung zur NS-SA weiterhin verboten bleibt.

Seit 2024 wurde Höcke bereits zweimal wegen der öffentlichen Verwendung des Slogans zu Geldstrafen verurteilt, insgesamt 130 Tagessätze à 130 Euro. Juristische Urteile wiesen dabei das Argument zurück, dass die Nutzung der Parole durch Gruppen wie das "Reichsbanner" vor der NS-Zeit ihre spätere Vereinnahmung durch die SA aufwiege. Unklar bleibt, warum ausgerechnet Achse des Guten ins Visier genommen wurde – und nicht andere historische Bezüge.

Die Ermittlungen der Augsburger Staatsanwaltschaft dauern an, ohne dass öffentlich erklärt wurde, warum dieser konkrete Fall verfolgt wird. Die Gerichte halten daran fest, dass der NS-Bezug des Slogans Ausnahmen für Bildungs- oder historische Zwecke überlagert. Das Ergebnis könnte präzedenzwirksam für künftige ähnliche Fälle werden.

Quelle