25 April 2026, 04:15

Freiburger Gericht bestätigt Streichung von Gehwegparkplätzen in Wohngebiet

Lange Reihe von Polizeiwagen, die vor dem Brandenburger Tor auf der Straße geparkt sind, mit Fahrradfahrern und Fürdernden, Barrieren, Bäumen und dem Torbogen mit Statuen im Hintergrund.

Freiburger Gericht bestätigt Streichung von Gehwegparkplätzen in Wohngebiet

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat eine Klage gegen die Entscheidung der Stadt, etwa 15 Gehwegparkplätze in der Reichsgrafenstraße abzuschaffen, abgewiesen. Mit dem Urteil wird die Befugnis der Stadt bestätigt, in Wohngebieten strengere Parkregelungen durchzusetzen. Ein ortsansässiger Bürger, der auf öffentliche Parkmöglichkeiten angewiesen ist, hatte das Verbot angefochten, scheiterte jedoch mit seinem Vorhaben.

Der Kläger argumentierte, die Freiburger Verwaltung habe die Bedürfnisse von Fußgängern und Autofahrern nicht angemessen gegeneinander abgewogen. Die Streichung der Parkplätze führe zu unnötigen Härten für Anwohner, so seine Begründung. Die Stadt hingegen betonte, es gebe keinen rechtlichen Anspruch auf einen Parkplatz in unmittelbarer Wohnumgebung.

Das Gericht wies beide Klagenpunkte zurück. Es bestätigte die absolute Halteverbotszone und bekräftigte das Verbot des bisher geduldeten Gehwegparkens. Die Entscheidung steht im Einklang mit der Richtlinie gegen illegales Parken von 2020 sowie einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2024, die beide die kommunale Hoheit über Gehwegparkplätze stützen.

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Trotz der Niederlage kündigte der Kläger an, die Zulassung der Revision zu beantragen. Wird diese gewährt, könnte der Fall vor das Bundesverfassungsgericht gelangen und dort erneut geprüft werden.

Bis auf Weiteres bleiben die Parkbeschränkungen der Stadt in Kraft. Sollte die Revision stattfinden, wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob eine erneute Prüfung des Falls gerechtfertigt ist. Bis dahin bleibt das Gehwegparkverbot in der Reichsgrafenstraße weiter durchsetzbar.

Quelle