Freiburger Unternehmer muss sich wegen Betrugs und Lohnvorenthaltung verantworten
Jakob BraunFreiburger Unternehmer muss sich wegen Betrugs und Lohnvorenthaltung verantworten
Am 30. März muss sich ein 49-jähriger Unternehmer vor dem Landgericht Freiburg verantworten
Der Angeklagte führte zwischen März 2020 und November 2021 ein Bau- und Reinigungsunternehmen in Freiburg. Ermittlungen ergaben, dass er 21 bulgarische Arbeitnehmer ohne Anmeldung beschäftigte und dadurch Sozialabgaben in Höhe von rund 188.000 Euro umging.
Im Frühjahr 2020 beantragte er unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Corona-Soforthilfen und erschlich sich so etwa 60.000 Euro an staatlichen Geldern. In derselben Zeit hielt er seinen Mitarbeitern wiederholt Löhne vor und veruntreute diese.
Der Prozess beginnt am 30. März 2026 um 9 Uhr. Die Behörden haben Beweise für systematische Wirtschaftsstraftaten über einen Zeitraum von fast zwei Jahren zusammengetragen. Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten Strafen wegen Subventionsbetrugs, Lohnvorenthaltung und Sozialversicherungsmissbrauchs. Der Fall zeigt, wie Pandemie-Hilfsprogramme missbraucht und Arbeitsrechte verletzt wurden. Das Urteil wird klären, ob er die erschlichenen Gelder und ausstehenden Abgaben zurückzahlen muss.






