Winterchaos im Berufsverkehr: Wann droht Lohnverlust bei Verspätungen?
Paul MeyerWinterchaos im Berufsverkehr: Wann droht Lohnverlust bei Verspätungen?
Eisige Temperaturen, heftige Schneefälle und glatte Straßen sorgen in diesem Winter bundesweit für Chaos im Berufsverkehr. Viele Arbeitnehmer kämpfen mit Verspätungen – doch was bedeutet das für ihren Lohn, wenn sie wegen des Wetters nicht pünktlich am Arbeitsplatz eintreffen? Die Rechtslage unterscheidet klar zwischen persönlichen Verspätungen und betrieblichen Schließungen – mit unterschiedlichen Folgen für die Bezahlung.
Nach deutschem Arbeitsrecht müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern keinen Lohn zahlen, wenn diese wegen wetterbedingter Verkehrsprobleme zu spät kommen. Die Paragrafen 275 und 326 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sehen vor, dass der Lohnanspruch entfällt, wenn Arbeitnehmer aufgrund unvorhersehbarer Umstände wie Schnee oder Glätte nicht rechtzeitig erscheinen. Allerdings sind Beschäftigte verpflichtet, ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über absehbare Verspätungen zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
Anders verhält es sich, wenn der Betrieb selbst wegen Extremwetters schließen muss. In diesem Fall behalten Arbeitnehmer ihren Lohnanspruch, da die Störung unter das betriebliche Risiko fällt – eine Verantwortung, die allein beim Arbeitgeber liegt. Diese Regelung schützt Beschäftigte vor Lohnausfällen, wenn die Ursache für die Arbeitsverhinderung beim Unternehmen liegt.
Wiederholte Verspätungen wegen schlechten Wetters können jedoch Konsequenzen haben. Arbeitgeber dürfen formelle Abmahnungen aussprechen, wenn Mitarbeiter keine angemessenen Vorkehrungen treffen, um ihre Anreise anzupassen. Bei häufigen Verspätungen ohne triftigen Grund sind sogar Lohnabzüge oder unbezahlte Fehlzeiten möglich. Behörden raten dazu, mehr Zeit für den Arbeitsweg einzuplanen und sich frühzeitig auf winterliche Bedingungen vorzubereiten.
Aktuelle Daten zu durchschnittlichen Verspätungen liegen kaum vor, doch Berichte zeigen massive Behinderungen im Bahnverkehr. So führte ein Schneefall Ende November 2024 zu einer Rekordzahl wetterbedingter Verspätungen – viele Züge hatten mehr als drei Minuten Verspätung.
Fazit: Wer wegen Winterwetters zu spät kommt, muss den Arbeitgeber unverzüglich informieren, um Risiken zu minimieren. Wer seine Anreise nicht anpasst, riskiert Abmahnungen oder Lohnkürzungen. Gleichzeitig müssen Betriebe, die wegen extremer Bedingungen schließen, ihre Mitarbeiter weiterhin bezahlen – der Schutz der Beschäftigten hat Vorrang, wenn die Störung vom Arbeitgeber ausgeht.






