Gericht erlaubt Wettbüro-Eröffnung nahe Gymnasium trotz Jugendschutz-Bedenken

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Kinder spielen Schach bei einem Wettbewerb, während Erwachsene im Hintergrund und am Rand zuschauen.

Richterspruch in Baden-Württemberg: Sportwettenbüro in Nähe von Schulsporthalle erlaubt - Gericht erlaubt Wettbüro-Eröffnung nahe Gymnasium trotz Jugendschutz-Bedenken

In Leipzig hat ein Gerichtsstreit dazu geführt, dass ein Wettbüro in unmittelbarer Nähe zu einem Gymnasium und einer Sportanlage eröffnet werden darf. Zunächst war die Genehmigung abgelehnt worden, da Bedenken wegen der räumlichen Nähe der Spielhalle zu dem Gymnasium bestanden, das nachmittags von Kindern und Jugendlichen genutzt wird.

Das Gericht in Baden-Württemberg, das über den Fall entschied, hat diese Ablehnung nun aufgehoben. Es stellte fest, dass das betreffende Gymnasium nachmittags nicht ausschließlich von Kindern und Jugendlichen genutzt wird, sondern auch Sportlern aller Altersgruppen offensteht. Damit kann das Wettbüro seine Pläne für die Eröffnung in St. Leon-Rot nun umsetzen.

Die geltende Rechtsvorschrift zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren vor Glücksspielsucht zu schützen. Das Gericht urteilte jedoch, dass die breitere Nutzung des Gymnasiums bedeutet, dass es nicht unter dieselben Einschränkungen fällt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da noch Berufung beim Verwaltungsgericht Baden-Württemberg eingelegt werden kann. Die Stadt Leipzig, in der der Streit entstand, muss nun auf eine endgültige Entscheidung warten, bevor das Wettbüro offiziell seine Türen öffnen kann.