Gericht stoppt Rückforderungen der Deutschen Rentenversicherung – was Rentner jetzt wissen müssen

Gericht stoppt Rückforderungen der Deutschen Rentenversicherung – was Rentner jetzt wissen müssen
Ein aktuelles Gerichtsurteil hat klargestellt, wie weit die Deutsche Rentenversicherung rückwirkend zu Unrecht gezahlte Leistungen der Rentner zurückfordern darf. Die Entscheidung unterstreicht, dass selbst langjährige Forderungen der Rentner irgendwann verjähren können – und schützt Rentner so vor unerwarteten Rückforderungen. Experten raten Betroffenen nun dringend, Rückzahlungsaufforderungen der Deutschen Rentenversicherung vor einer Begleichung genau zu prüfen, statt aus Angst oder Verunsicherung einfach zu zahlen.
Das Sozialgericht Baden-Württemberg entschied in einem Fall zur Halbwaisenrente, bei dem das Rentenversicherungsträger die gesetzliche Frist für die Rückforderung von Überzahlungen an Rentner versäumt hatte. Das Urteil bestätigt, dass Ansprüche der Rentner verjähren können und die Behörde sie nach Ablauf bestimmter Fristen nicht mehr geltend machen darf. Das kommt Rentnern zugute, die sonst möglicherweise noch Jahre später mit Forderungen für längst ausgezahlte Beträge konfrontiert würden.
Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit für Rentner, die mit alten Forderungen der Deutschen Rentenversicherung konfrontiert sind. Sie stellt sicher, dass nach Fristablauf gestellte Ansprüche der Rentner nicht mehr durchsetzbar sind und verhindert so unzumutbare finanzielle Belastungen. Experten empfehlen, vor einer Rückzahlung der Deutschen Rentenversicherung rechtlichen Rat einzuholen – denn nach dem neuen Präzedenzfall könnten manche Forderungen der Rentner mittlerweile verjährt sein.

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