10 May 2026, 06:16

Hubig will Feminizide als Mord bestrafen – ein historischer Reformvorschlag

Gelbes altes Buch mit einer Liste von weiblichen Gefangenen, Namen in schwarzen Tintenkolonnen auf vergilbtem Papier.

Hubig will Feminizide als Mord bestrafen – ein historischer Reformvorschlag

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Gesetzesänderung gegen frauenfeindliche Tötungsdelikte vor

Die deutsche Justizministerin Stefanie Hubig hat eine Reform des Strafgesetzbuchs vorgeschlagen, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte schärfer zu ahnden. Dem Plan zufolge sollen bestimmte Angriffe auf Frauen künftig als Mord und nicht mehr als Totschlag gewertet werden. Damit soll dem entgegengesteuert werden, was Aktivistinnen als Feminizide bezeichnen – also Tötungen, die durch das Geschlecht des Opfers motiviert sind.

Bisher sieht das deutsche Recht nur bei einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Totschlag hingegen wird mit deutlich geringeren Haftstrafen geahndet, die zudem eine vorzeitige Entlassung vorsehen. In einigen Fällen, in denen Besitzansprüche oder geschlechtsspezifische Motive eine Rolle spielten, wurden Täter aufgrund verminderter Schuldfähigkeit lediglich wegen Totschlags verurteilt.

Hubigs Vorstoß zielt darauf ab, den Mordparagraphen um Tötungen zu erweitern, die von geschlechtsspezifischem Hass oder Kontrollbedürfnis angetrieben werden. Zwar können solche Besitzanspruchs-Morde bereits jetzt als Mord geahndet werden – doch die Rechtsprechung ist uneinheitlich. Die Reform soll diese Lücke schließen, indem sie frauenfeindliche Tötungen explizit als Mord einstuft.

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Die Neuregelung würde bedeuten, dass Angriffe, bei denen eine Frau wegen ihres Geschlechts zum Ziel wird, mit deutlich härteren Strafen belegt werden könnten. Hubig argumentiert, dass diese Klarstellung den Opferschutz stärken und für gerechtere Urteile in solchen Fällen sorgen werde.

Wird der Gesetzentwurf verabschiedet, markiert dies einen bedeutenden Wandel in der deutschen Strafverfolgung von geschlechtsspezifischer Gewalt. Tötungen aus Frauenhass oder Kontrollwahn könnten dann systematisch unter den strengeren Mordparagraphen fallen – und die Strafen würden damit besser der Schwere dieser Verbrechen entsprechen.

Quelle