Mainz reformiert Beherbergungssteuer: Übergangsregeln und neue Zahlungspflicht für Gäste
Maximilian BrandtMainz reformiert Beherbergungssteuer: Übergangsregeln und neue Zahlungspflicht für Gäste
Die Stadtverwaltung von Mainz hat ihre geplante Verordnung zur Beherbergungssteuer überarbeitet. Die Änderungen umfassen neue Regelungen, die den Übergang für lokale Unternehmen erleichtern und klarstellen, wer die Abgabe zu entrichten hat.
Eine zentrale Neuerung sieht eine Übergangsphase für Betriebe mit langfristigen Verträgen vor, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden. Diese Unternehmen müssen die Steuer erst ab dem 31. März 2027 zahlen. Die Befreiung soll ihnen Zeit geben, sich an das neue System anzupassen.
Eine weitere wichtige Änderung verlagert die Zahlungspflicht von den Betrieben auf die Gäste. Nach der überarbeiteten Verordnung übernehmen künftig die Besucher die Steuer direkt.
Der geänderte Entwurf wird zunächst am 6. Mai 2026 im Finanz- und Hauptausschuss beraten. Nach dieser Prüfung geht er zur endgültigen Entscheidung in den Stadtrat.
Die Überarbeitungen zielen auf ein gerechteres und praktikableres Steuersystem ab. Bei einer Zustimmung treten die neuen Regeln nach der Abstimmung im Stadtrat in Kraft. Unternehmen und Gäste müssen sich dann an die aktualisierte Zahlungsstruktur halten.






