Niedersachsen führt einheitlichen Apotheken-Versorgungsvertrag ein
Maximilian BrandtNiedersachsen führt einheitlichen Apotheken-Versorgungsvertrag ein
Einheitlicher Apotheken-Versorgungsvertrag für Niedersachsen beschlossen
In Niedersachsen ist ein neuer, einheitlicher Vertrag für die Arzneimittelversorgung durch Apotheken abgeschlossen worden. Die Vereinbarung zwischen dem Landesapothekerverband (LAV) und den Krankenkassen ersetzt ältere, zersplitterte Regelungen und sorgt für ein reibungsloseres System bei der Belieferung von Vertragsärzten in der gesamten Region.
Der Vertrag tritt offiziell am 1. Juli 2023 in Kraft. Er führt ein standardisiertes Rahmenwerk für Apotheken ein, die Praxismedikamente liefern, und beendet damit das bisherige Flickwerk aus unterschiedlichen Regelungen. Die Neuregelung verhindert eine mögliche Versorgungslücke, da die alten Bestimmungen zum 31. Dezember 2025 auslaufen sollten.
Die Vergütung für Impfstofflieferungen wird in zwei Stufen angepasst. Apotheken erhalten zunächst 80 Cent pro Dosis, bevor die Zahlung auf einen Euro steigt, sobald die vertraglich festgelegten Ziele erreicht sind. Zudem gelten nun einheitliche Prioritätsregeln für die Abgabe von Fertigarzneimitteln an die Praxismedikamentenversorgung.
Konkrete Zahlen dazu, wie viele Apotheken in Niedersachsen von der Neuregelung betroffen sind, wurden nicht veröffentlicht. Auch regionale Unterschiede in der Apothekenverteilung oder -struktur wurden in den verfügbaren Quellen nicht näher spezifiziert.
Der neue Vertrag sichert die unterbrechungsfreie Arzneimittelversorgung für Vertragsärzte in Niedersachsen. Er ersetzt veraltete Regelungen durch ein klareres und konsistenteres System. Apotheken arbeiten künftig in einem einheitlichen Rahmen – mit festgelegten Vergütungsstrukturen für Impfstofflieferungen.