Polizei NRW scheitert an Barrierefreiheit trotz BITV-Prüfung
Die Website der Polizei Nordrhein-Westfalen wurde auf Barrierefreiheit nach deutschen Vorschriften überprüft. Zwar erfüllt die Seite einige Standards, doch bleiben mehrere zentrale Probleme bestehen. Die Bewertung zeigt Mängel bei der Struktur, der Medienintegration und den Navigationselementen auf.
Die Website entspricht zwar teilweise der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0, doch fehlt bei Tabellen eine korrekte Auszeichnung, wodurch ihre Struktur für assistive Technologien unklar bleibt. Bilder und Grafiken verfügen zwar oft über Alternativtexte, doch sind die Beschreibungen mitunter unpassend oder in der falschen Sprache verfasst.
Ein weiteres Problem stellen Formularfelder dar, da vielen die korrekt verknüpften Beschriftungen fehlen. Dadurch fällt es Nutzenden, die auf Screenreader angewiesen sind, schwer, die Eingabeanforderungen zu verstehen. Auch Listen sind mangelhaft umgesetzt – statt der vorgesehenen Listenelemente werden oft Div-Container verwendet.
Videomaterial ist zwar mit Untertiteln versehen, doch sind die Steuerungselemente zum Ein- und Ausschalten schwer auffindbar. Stumme Videos bieten keine Textalternativen oder Audiodeskriptionen. Audiodateien wiederum liegen ohne Transkripte vor, sodass ihr Inhalt für viele Nutzende unzugänglich bleibt.
Überschriften sind inkonsistent gekennzeichnet, und Hierarchieebenen werden übersprungen. Dies erschwert die Navigation für Menschen, die auf assistive Geräte angewiesen sind. Die Barrierefreiheitserklärung selbst basiert auf dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der BITV 2.0.
Die Prüfung identifiziert zahlreiche Hindernisse für Nutzende mit Behinderungen. Fehlende Auszeichnungen, unklare Medienalternativen und falsche Beschriftungen beeinträchtigen Navigation und Verständnis. Die Polizeiseite muss diese Mängel beheben, um die BITV 2.0 vollständig zu erfüllen.






