Schweizer muss sich wegen undeklarierter Antiquitäten-Uhr vor Gericht verantworten

Schweizer muss sich wegen undeklarierter Antiquitäten-Uhr vor Gericht verantworten
Ein 73-jähriger Schweizer muss sich wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung verantworten, nachdem er an einer deutschen Grenzübergangsstelle eine Tischuhr aus dem 18. Jahrhundert nicht deklariert hatte. Das Antiquität im Wert von etwa 5.000 Euro wurde bei einer routinemäßigen Zollkontrolle am Grenzübergang Konstanz-Autobahn entdeckt.
Der Vorfall ereignete sich, als der Mann mit der wertvollen Uhr nach Deutschland einreiste, ohne sie anzugeben. Zollbeamte am Grenzübergang Singen wurden bei einer Inspektion auf das Stück aufmerksam. Später bestätigten Sachverständige dessen Wert und Alter.
Der Schweizer wurde angewiesen, Einfuhrabgaben in Höhe von rund 1.000 Euro an die deutsche bahn zu zahlen, bevor er die Uhr behalten durfte. Der Fall wurde inzwischen an die Straf- und Bußgeldsachenstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet. Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat mittlerweile die strafrechtlichen Ermittlungen wegen der nicht deklarierten Antiquität übernommen.
Der Schweizer Staatsbürger muss nun mit den deutschen Behörden kooperieren, während das Steuerhinterziehungsverfahren läuft. Sollte er schuldig gesprochen werden, drohen ihm neben der bereits geleisteten Abgabenzahlung weitere Sanktionen. Die Ermittlungen dauern noch an.