Steuergeld für linke Gruppen: Wie Millionen an umstrittene Falken-Mitglieder fließen
Maximilian BrandtSteuergeld für linke Gruppen: Wie Millionen an umstrittene Falken-Mitglieder fließen
Die staatliche Finanzierung politischer Organisationen steht nach einem Skandal um zwei nicht-binäre Referent:innen in Sachsen erneut in der Kritik. Beide Personen, die in eine Pornografie-Affäre an einer örtlichen Schule verwickelt sind, gehörten der linksextremen Gruppe Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken an. Nun wird hinterfragt, wie Steuergelder über ausgeweitete Förderprogramme an solche Organisationen fließen.
Die beiden im Zentrum des Skandals stehenden Referent:innen waren Mitglieder der Falken, die seit 2016 fast 13 Millionen Euro an Bundesmitteln erhalten haben. Ihr Einsatz an der Schule wurde mit einem 2.500-Euro-Zuschuss der Amadeu Antonio Stiftung finanziert – einer Organisation, die jährlich über sechs Millionen Euro an Steuergeldern erhält.
Auch die Falken profitieren vom Kinder- und Jugendplan des Bundes, einem Programm mit einem aktuellen Volumen von 250 Millionen Euro pro Jahr. Dieser Plan, verwaltet vom Bundesfamilienministerium, stellt der Gruppe jährlich eine Million Euro zur Verfügung. Gleichzeitig verteilt die bundesweite Initiative Demokratie leben! fast 200 Millionen Euro jährlich, um – so Kritiker – eine links-grün-rote Subkultur zu fördern.
Im Gegensatz dazu wird der parteinahen Stiftung der AfD seit fünf Jahren in Folge die staatliche Finanzierung verweigert. Während etablierte Parteien über 600 Millionen Euro an öffentlichen Mitteln für ihre Stiftungen erhalten, bleibt die AfD von diesem System ausgeschlossen.
Der Skandal wirft ein Schlaglicht auf das Ausmaß der öffentlichen Subventionen für linksgerichtete Organisationen. Da über Programme wie Demokratie leben! und den Kinder- und Jugendplan Hunderte Millionen Euro fließen, mehren sich die Forderungen nach Kürzungen. Eine politische Neuausrichtung könnte dazu führen, dass diese Mittel überprüft werden – parallel zu möglichen Einschnitten bei den Haushalten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.






