30 June 2026, 08:14

Verbot von Muslim Interaktiv: Wie die Politik jahrelang um Extremismus-Vorwürfe rang

Altes AfD-Video über die CDU und 'Muslim Interaktiv' geht erneut viral

Verbot von Muslim Interaktiv: Wie die Politik jahrelang um Extremismus-Vorwürfe rang

Im Juni 2024 verschärfte sich die politische Debatte um den Verein Muslim Interaktiv. Das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz hatte die Organisation bereits zu diesem Zeitpunkt als „gesichert extremistisch“ eingestuft. Ein Video, das sich auf den Vorschlag der AfD bezog, den Verein zu verbieten, verbreitete sich nach seiner ersten Veröffentlichung auf Facebook rasant im Netz.

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte im Mai 2024 einen Antrag auf Verbot von Muslim Interaktiv eingebracht. Am 13. Juni 2024 lehnte der Bundestag diesen Antrag ab – gegen die Stimmen von CDU, SPD, FDP, Grünen und der Linken.

Bereits im April 2024 hatte die Hamburger CDU ein landesweites Verbot des Vereins gefordert, doch SPD und Grüne blockierten den Vorstoß. Auf Bundesebene brachte die CDU im Juni 2024 einen eigenen Antrag ein, der sich gegen den politischen Islam richtete und unter anderem Verbote entsprechender Vereine vorsah. Auch dieser wurde von der Regierungskoalition und anderen Parteien abgelehnt. Der CDU-Abgeordnete Christoph de Vries argumentierte, der AfD-Antrag sei überflüssig, da seine Partei das Thema des politischen Islamismus bereits angehe.

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Der BSW-Politiker Ali Al-Dailami kritisierte den AfD-Antrag dafür, nicht zwischen Islam und Islamismus zu unterscheiden. Trotz dieser politischen Rückschläge verbot das Bundesinnenministerium Muslim Interaktiv schließlich im November 2025. Zur Begründung hieß es, der Verein stehe der verfassungsmäßigen Ordnung entgegen und verstoße gegen das Gebot der Völkerverständigung.

Das Verbot von Muslim Interaktiv erfolgte mehr als ein Jahr nach den ersten politischen Initiativen. Die Einstufung als extremistisch und die Aktivitäten der Gruppe führten letztlich zu ihrem Verbot. Die Bundesbehörden kamen zu dem Schluss, dass der Verein eine Gefahr für die verfassungsmäßigen Werte Deutschlands darstelle.

Quelle