Agrarpromotion und Ausgleichszahlungen 2025 werden ausgezahlt

Agrarpromotion und Ausgleichszahlungen 2025 werden ausgezahlt
Landwirtschaftliche Förder- und Ausgleichszahlungen 2025 werden ausgezahlt
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- Dezember 2025
Finanzen, Wirtschaft
Landwirte in Baden-Württemberg erhalten noch vor Weihnachten 2025 EU-Direktzahlungen in Höhe von 344 Millionen Euro. Das Land hat nahezu alle Anträge vor der gesetzlichen Frist bearbeitet. Die diesjährige Gesamtausschüttung fällt aufgrund gekürzter Pauschalzahlungen und einer gestiegenen Teilnahme an Öko-Regelungen niedriger aus als 2024.
Die erste Auszahlungswelle begann Mitte Dezember 2025 und umfasst zusätzliche Beihilfen sowie Ausgleichsmaßnahmen. Dazu zählen die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (ABG), die Steilhang-Grünlandförderung (SLG), die Richtlinie zur Landschaftspflege (LPR-A) sowie der Pflanzenschutz-Härteausgleich (EAPS). Zwischen 95 und über 98 Prozent der Anträge für diese Maßnahmen wurden bereits bearbeitet.
Fast alle Gesuche für den pheromonbasierten Pflanzenschutz im Weinbau wurden genehmigt, die Zahlungen erfolgen noch vor Jahresende. Die verbleibenden Maßnahmen im Rahmen des Einheitlichen Antragsverfahrens, wie die Programme FAKT und SchALVo, folgen im März oder April 2026. Rechtlich müssen Direktzahlungen bis zum 30. Juni des Folgejahres geleistet werden. Baden-Württemberg zahlt sie jedoch traditionell bereits im Dezember aus, sodass Landwirte die Mittel vor Weihnachten erhalten. Zudem plant das Land, Mittel von der ersten in die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu verlagern.
Rund 98 Prozent der Direktzahlungsanträge wurden in der ersten Auszahlungsrunde bewilligt. Die Gesamtsumme für 2025 liegt unter dem Vorjahreswert – bedingt durch Anpassungen bei den Pauschalzahlungen und der höheren Inanspruchnahme von Öko-Regelungen. Die restlichen Gelder für weitere Maßnahmen erhalten die Landwirte Anfang 2026.

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