Änderung der Regelungen zur Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer

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Mehrere Autos fahren auf einer Straße mit Gebäuden mit Fenstern an den Seiten, Ampeln und einem an Pfosten angebrachten Schild sowie einem Baum in der rechten Ecke.

Änderung der Regelungen zur Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer

Änderungen bei Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer

Online-Präsenz

  1. Dezember 2025

Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft

Ein deutscher Stadtrat hat Änderungen der lokalen Steuersätze beschlossen, die Immobilienbesitzer, Hundehalter und Betreiber von Vergnügungsstätten betreffen. Die neuen Regelungen wurden am 27. November 2025 finalisiert und treten Anfang 2026 in Kraft. Die offiziellen Details sind nun auf der Website der Stadt unter Startseite – Informationen – Bekanntmachungen veröffentlicht.

Die Beschlüsse des Rates sehen eine Erhöhung der Grundsteuer B für Wohn- und Nichtlandwirtschaftsflächen von 280 auf 310 Prozent vor. Die Grundsteuer A, die landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe betrifft, bleibt unverändert bei 410 Prozent.

Auch Hundehalter müssen mit höheren Gebühren rechnen: Für den ersten Hund fallen jährlich 120 Euro an, für den zweiten das Doppelte, und bei drei oder mehr Hunden steigt die Abgabe auf 360 Euro. In begünstigten Fällen kann eine Teilbefreiung den Satz auf 50 Euro senken.

Vergnügungsstätten werden ebenfalls stärker belastet: Spielautomaten ohne Gewinnausschüttung in Spielhallen kosten künftig 90 Euro pro Gerät, in Gaststätten oder Bars 45 Euro. Film- oder Videovorführungen in separaten Kabinen werden mit 135 Euro besteuert, bei offenen Flächen beträgt die Abgabe 16 Euro pro Quadratmeter. Bei Automaten mit Gewinnausschüttung fällt eine Steuer von 25 Prozent des Umsatzes an.

Die überarbeiteten Satzungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Die jährlichen Bescheide für Grund- und Hundesteuer werden im selben Monat verschickt.

Die Änderungen basieren auf einem Beschluss des Gemeinderats und betreffen ausschließlich lokale Abgaben. Einkommen-, Vermögen- und andere bundesweite Steuern bleiben unberührt. Bürger und Unternehmen können die vollständigen Informationen auf der offiziellen Website der Stadt einsehen.

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