Freiburg schafft Bürokratie ab: Neues Gaststättengesetz ab 2026

Freiburg schafft Bürokratie ab: Neues Gaststättengesetz ab 2026
Freiburg: Neues Gaststättengesetz erleichtert Gründung in der Gastronomie
Kurzmeldung: Weniger Bürokratie für Gastronomen: Ab dem 1. Januar 2026 tritt das neue Gaststättengesetz in Kraft und vereinfacht die Eröffnung von Cafés, Restaurants, Bars und Imbissständen in Freiburg deutlich. Nach Angaben der Stadt besteht der Kern der Neuregelung darin, dass künftig keine Gaststättenerlaubnis mehr beantragt werden muss. Stattdessen reicht eine fristgerechte Anmeldung bei der zuständigen Gaststättenbehörde aus.
Veröffentlichungsdatum: 17. Dezember 2025, 15:30 Uhr MEZ
Schlagwörter: Wirtschaft, Finanzen
Artikel: Ein neues Gaststättengesetz in Freiburg wird ab dem 1. Januar 2026 die Eröffnung von Cafés, Restaurants, Bars und Imbissständen deutlich erleichtern. Die überarbeiteten Vorschriften schaffen die Pflicht zur Beantragung einer formellen Konzession ab und ersetzen sie durch ein einfacheres Anmeldeverfahren. Bestehende Betriebe sind von den Änderungen nicht betroffen.
Nach dem neuen System müssen Betreiber keine vollständige Gaststättenerlaubnis mehr beantragen. Stattdessen sind sie verpflichtet, sich spätestens sechs Wochen vor der Eröffnung bei der zuständigen Behörde anzumelden. Die Anmeldung muss Angaben zum Betriebstyp sowie zu geplanten Außenflächen enthalten.
Zudem müssen die Betreiber einen Nachweis über eine Schulung in Lebensmittelhygiene durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) erbringen – sofern sie nicht bereits über eine einschlägige Berufsqualifikation verfügen. Wer Außenflächen für die Bewirtung nutzen möchte, muss weiterhin die baurechtlichen Vorschriften einhalten und gegebenenfalls notwendige Genehmigungen einholen. Die Stadt kann den Betrieb untersagen, wenn Anmeldungen fehlen oder unvollständig sind.
Das Gesetz vereinfacht auch die Regelungen für kleine und mittlere Veranstaltungen. Veranstalter müssen künftig nur noch eine grundlegende Anmeldung zwei Wochen im Voraus einreichen – die bisherige Pflicht, eine temporäre Gaststättenerlaubnis zu beantragen, entfällt damit.
Die Änderungen zielen darauf ab, den Gründungsprozess für neue Gastronomiebetriebe in Freiburg zu beschleunigen. Während bestehende Betriebe keine neuen Auflagen erfüllen müssen, gelten für künftige Gründer die aktualisierten Meldebestimmungen. Die Stadt behält sich vor, einzugreifen, wenn Unterlagen unvollständig sind oder Vorschriften nicht eingehalten werden.

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