Gericht bestätigt 100.000 Euro Notargebühren für 7-Millionen-Finanzierung

Gericht bestätigt 100.000 Euro Notargebühren für 7-Millionen-Finanzierung
Ein deutsches Gericht hat Notar- und Kontoführungsgebühren in Höhe von fast 100.000 Euro für eine Finanzierungsrunde über 7 Millionen Euro bestätigt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass die Gebühren nach dem deutschen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) rechtmäßig seien. Die Entscheidung fiel nach Streitigkeiten über die Berechnung der Kosten für eine komplexe handelsrechtliche Urkunde.
Im Mittelpunkt des Falls standen ein zweisprachiger Investment- und Gesellschaftervertrag, ein Gesellschafterbeschluss sowie die Übernahmeerklärung eines Investors. Die Notare Dr. Anna Schmidt und Markus Weber beglaubigten die Unterlagen am 15. Juni 2023. Ursprünglich berechneten sie 63.110,85 Euro, fügten später jedoch weitere 35.832,45 Euro hinzu – gestützt auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).
Das Urteil bestätigt, dass Notare für komplexe Finanzierungsvereinbarungen erhebliche Gebühren verlangen dürfen. Die Entscheidung basiert auf dem GNotKG sowie der Rechtsprechung des BGH. Beteiligte an hochwertigen Transaktionen müssen künftig mit ähnlichen Kostenstrukturen rechnen, ohne dass es automatische Hinweise zur Gebührenersparnis gibt.

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