HZA-LÖ: Zoll deckt über 60 Fälle illegaler Arbeit in der Ortenau-Region auf

Paul Meyer
Paul Meyer
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Eine Straßenszene mit Gebäuden auf der rechten Seite, einem Signalmast, einem Pfahl im Vordergrund und Graffiti an einer Wand.Paul Meyer

HZA-LÖ: Zoll deckt über 60 Fälle illegaler Arbeit in der Ortenau-Region auf

Hauptzollamt Lörrach: Zoll deckt über 60 Fälle illegaler Beschäftigung im Ortenaukreis auf

Vorspann Hauptzollamt Lörrach – Offenburg – Drei Ermittlungsverfahren des Hauptzollamts Lörrach und der ... ▶ Weiterlesen

Veröffentlichungsdatum 18. Dezember 2025, 23:15 Uhr

Schlagwörter Wirtschaft, Finanzen, Banken-und-Versicherungen, Kriminalität-und-Justiz

Artikeltext Drei getrennte Ermittlungen wegen Sozialversicherungsbetrugs und Verstößen gegen das Arbeitsrecht sind in Baden-Württemberg abgeschlossen worden. Betroffen waren ein Speditionsunternehmen, ein Gaststättenbetreiber und ein Beherbergungsbetrieb im Gutachtal. Die Gerichte in Freiburg im Breisgau verhängten bis Ende 2025 Geldstrafen in Höhe von insgesamt über 18.000 Euro.

Der schwerwiegendste Fall betraf einen Logistikdienstleister mit Sitz im Ortenaukreis. Dessen Geschäftsführer, in der Verhandlung als Geschäftsführer A. M. identifiziert, wurde in 37 Einzelfällen der Vorenthaltung oder zu niedrigen Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen für schuldig befunden. Das Unternehmen musste nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Offenburg und des Hauptzollamts Lörrach eine Strafe von 9.800 Euro zahlen.

Ein Gastwirt aus Kehl sah sich ähnlichen Vorwürfen ausgesetzt: In 23 Fällen waren Sozialabgaben nicht oder falsch abgeführt worden. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 5.600 Euro nach denselben gemeinsamen Ermittlungen. Unterdessen deckten die Behörden im Gutachtal bei einer Kontrolle mehrere Verstöße auf. Ein ausländischer Arbeitnehmer war ohne gültige Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltstitel beschäftigt worden. Der Betriebsinhaber hatte die Anstellung nicht gemeldet und den Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß angemeldet. Das Gericht verhängte zwei separate Strafen: 2.000 Euro wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt und 1.500 Euro wegen nicht angemeldeter Beschäftigung. Alle drei Verfahren wurden bis Ende 2025 abgeschlossen, in jedem Fall erging ein Schuldspruch.

Die Urteile bestätigen die Sanktionen für Unternehmen, die sich ihren Sozialversicherungspflichten entziehen oder Arbeiter illegal beschäftigen. Die Geldstrafen – zwischen 1.500 und 9.800 Euro – spiegeln Anzahl und Schwere der Verstöße wider. Zoll und Staatsanwaltschaft haben die Fälle nach umfangreichen Ermittlungen abgeschlossen.

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