Rural Peak: Förderung für Unternehmen im Breisgau-Hochschwarzwald

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Agrarland mit verschiedenen Kulturen, eine Bewässerungsmaschine im Vordergrund und eine Baumreihe mit weiteren Kulturen im Hintergrund.

Rural Peak: Förderung für Unternehmen im Breisgau-Hochschwarzwald

Spitzenleistungen im Ländlichen Raum: Förderung für Unternehmen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Anreiz für Innovation: Neue Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Breisgau-Hochschwarzwald

Das Land Baden-Württemberg hat die aktuelle Bewerbungsrunde für das Programm Spitzenleistungen im Ländlichen Raum ausgestaltet. Gezielt unterstützt werden kleine und mittlere Unternehmen in ländlichen Regionen. Laut Landkreisverwaltung können Betriebe mit weniger als 100 Beschäftigten, die neue Produkte oder Dienstleistungen auf den Markt bringen, eine Förderung erhalten. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf

15. Dezember 2025, 11:32 Uhr

Baden-Württemberg hat eine neue Förderrunde für das Programm Spitzenleistungen im Ländlichen Raum eröffnet. Die Initiative stärkt kleine und mittlere Unternehmen in ländlichen Gebieten durch die Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Im aktuellen Durchgang stehen vor allem Projekte aus den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie im Mittelpunkt.

Für Unternehmen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gibt es jedoch im Dezember 2025 keine Möglichkeit zur Antragstellung – für die Region wurden in diesem Zeitraum keine Fristen bekannt gegeben.

Das Programm ist Teil des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum Baden-Württemberg (ELR) und wird mit Mitteln der Europäischen Union kofinanziert. Gefördert werden Betriebe mit weniger als 100 Mitarbeitenden, die innovative Produkte oder Dienstleistungen einführen. Die Zuschüsse belaufen sich auf 200.000 bis 400.000 Euro pro Projekt, in Ausnahmefällen sogar bis zu 500.000 Euro.

Die Förderung deckt Investitionen in Gebäude, Maschinen und Ausrüstungen ab, die für Innovationen erforderlich sind. Kleinere Unternehmen (bis 50 Beschäftigte) können bis zu 20 Prozent ihrer Kosten erstattet bekommen, mittlere Betriebe bis zu 10 Prozent. Die Anträge müssen zunächst über die örtlichen Gemeinden eingereicht werden, bevor sie beim Regierungspräsidium Freiburg eingehen. Die aktuelle Bewerbungsfrist endet am 28. Februar 2026; Einsendungen sind halbjährlich möglich.

Ziel des Programms Spitzenleistungen im Ländlichen Raum ist es, die Wirtschaftskraft in ländlichen Regionen durch die Stärkung zentraler Branchen zu steigern. Unternehmen, die die Kriterien erfüllen, haben bis Ende Februar Zeit, eine finanzielle Unterstützung zu beantragen. Betriebe im Breisgau-Hochschwarzwald müssen sich hingegen auf künftige Förderrunden oder alternative Finanzierungsmöglichkeiten verweisen lassen.

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