Syrischer Unternehmer entgeht Haftstrafe dank Geständnis und Reue

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Zwei Frauen mit Gepäck vor einem Kaffeehaus an einem Flughafen.

Syrischer Unternehmer entgeht Haftstrafe dank Geständnis und Reue

Ein 31-jähriger syrischer Unternehmer ist einer Haftstrafe entgangen, nachdem er Steuerhinterziehung und illegale Beschäftigung gestanden hatte. Der Mann, der 2022 ein Reinigungsunternehmen gegründet hatte, sah sich nach Ermittlungen der Behörde Lörrach mit Anklage konfrontiert. Sein Geständnis und seine Reue führten zu einer Bewährungsstrafe.

Der Fall nahm seinen Anfang, als die Behörde des Zollamts Lörrach den Verdacht der Geldwäsche gegen den Unternehmer hegte. Weitere Überprüfungen ergaben, dass er jahrelang keine Sozialabgaben abgeführt hatte. Die Ermittler deckten zudem auf, dass er mehrere Mitarbeiter schwarz beschäftigte.

Während des Prozesses räumte der Angeklagte ein, Mehrwertsteuer vorenthalten und Mitarbeiter unterbezahlt zu haben. Er arbeitete vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft zusammen und zeigte aufrichtige Reue für sein Handeln. Das Gericht berücksichtigte sein Geständnis bei der Urteilsfindung.

Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass der Unternehmer keine Haft antreten muss – vorausgesetzt, er erfüllt bestimmte Auflagen. Das Urteil folgt einer Untersuchung seiner finanziellen Transaktionen und Beschäftigungspraktiken. Die Behörde hat seinen Namen nicht öffentlich gemacht.

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