Trotz niedriger Zinsen: Bauern müssen 6-Prozent-Gewinnzuschlag zahlen

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Ein Schaf steht alleine auf einer grünen Landschaft.

Trotz niedriger Zinsen: Bauern müssen 6-Prozent-Gewinnzuschlag zahlen

Trotz Niedrigzinsen: Landwirte müssen 6-Prozent-Gewinnzuschlag zahlen

Der 6-Prozent-Gewinnzuschlag auf aufgelöste § 6b-Rücklagen ist verfassungskonform. Wie Landwirte auf das Urteil reagieren können.

  1. Dezember 2025

Deutschland höchstes Finanzgericht hat einen jährlichen Zuschlag von 6 % auf aufgelöste § 6b-Steuerrücklagen bestätigt und damit die Klage zweier Landwirte abgewiesen. Das Urteil besagt, dass Unternehmen die Abgabe selbst dann zahlen müssen, wenn sie die Mittel nicht reinvestieren. Im Mittelpunkt des Falls stand ein familiengeführter Agrarbetrieb, der die Gebühr nach der Auflösung seiner Rücklage ohne weitere Investitionen entrichten musste.

Der Streit begann 2025, als Hans-Peter Müller und Anna-Sophie Becker, Geschäftsführer der Landwirtschaftsbetrieb Müller & Becker GbR, gegen das Finanzamt klagten. Sie argumentierten, der 6-Prozent-Zuschlag sei ungerecht, insbesondere in Phasen niedriger Marktzinsen. Der Bundesfinanzhof (BFH) wies ihre Klage jedoch ab und stellte klar, dass die Höhe des Zuschlags nicht an die Marktbedingungen angepasst werden müsse.

Das Gericht betonte, dass es sich bei dem Zuschlag nicht um eine übliche Zinsgebühr handele, sondern um einen Ausgleich für den Steuervorteil, der durch die Stundung der Zahlungen entsteht. Landwirte, die eine § 6b-Rücklage auflösen, ohne zu reinvestieren, müssen die 6-Prozent-Abgabe nun dauerhaft über die gesamte Laufzeit der Rücklage veranschlagen. Steuerberater raten zu sorgfältiger Planung, um die Belastung zu verringern. Unternehmen sollten Reinvestitionen strategisch timen und steuerlich effiziente Alternativen prüfen. Experten empfehlen zudem, jede Rücklage als vollständiges Finanzpaket zu modellieren, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

Das Urteil bedeutet, dass Landwirte den 6-Prozent-Zuschlag unabhängig von der wirtschaftlichen Lage weiterhin zahlen müssen. Wer § 6b-Rücklagen hält, sollte seine Finanzstrategie an die Entscheidung anpassen. Eine enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern bleibt entscheidend, um die langfristigen Folgen zu bewältigen.

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